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Allgemeine Mietbedingungen (Stand 08.09.2016)

 

AGB

für die Vermietung von Hausbooten der Firma Meeresblick Hausboote GbR – Christian Theierl und Oliver Jenny (Alte Landstr. 8, 23758 Wangels), nachfolgend „Vermieterin“ genannt.

Präambel

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und der Vermieterin über ein Hausboot abgeschlossen wird. Dieser kommt dadurch zustande, dass aufgrund einer Buchung des Mieters, die mündlich, schriftlich (auch per Fax, Internet, E-Mail) oder fernmündlich erfolgen kann, eine Annahme seitens der Vermieterin erfolgt. Mit Buchung erkennt der Mieter die Allgemeinen Mietbedingungen für sich und die mitreisenden Personen verbindlich an. Das Hausboot wird nachfolgend „Mietobjekt“ genannt.

 

Vertragspartner

Der Vertrag wird zwischen der Vermieterin und dem Mieter geschlossen.

Reservierung und Vertragsabschluss

Nach Buchungsanfrage erfolgt eine Bestätigung der Verfügbarkeit und der entstehenden Kosten für den Mietzeitraum durch die Vermieterin. Wird das schriftliche Angebot durch den Mieter akzeptiert, gilt der Mietvertrag nach geltender Rechtslage geschlossen. Es gilt der Preis des zu dem Zeitpunkt gültigen Angebotes. Die Anzahlung in Höhe von 20% der Mietpreises ist nach Abschluss des Mietvertrages binnen einer Woche zu zahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung gilt die Buchung als storniert und die Vermieterin ist berechtigt, das reservierte Hausboot anderweitig zu vermieten. Die Stornierung bei Nichtzahlung ist dem Rücktritt vom Vertrag gleich zu setzen. Der schriftliche Aufsatz eines Mietvertrages kann ergänzend auf Wunsch erfolgen.

Zahlung des Mietpreises

In der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag ist der Gesamtmietpreis ausgewiesen. Im Mietpreis sind die vereinbarten Leistungen einschließlich der Ausstattung und die gebuchten Extras enthalten. 20% des Mietpreises werden gemäß Buchungsbestätigung/Mietvertrag spätestens 7 Tage nach Versand der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages fällig. Die Restzahlung des Mietpreises in Höhe von 80 % des Gesamtpreises ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung an die Vermieterin fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Buchung zu stornieren. Die Stornierung bei Nichtzahlung ist dem Rücktritt vom Vertrag gleich zu setzen. Die Kosten für die Stornierung trägt der Mieter entsprechend der unter dem Absatz „Stornierungen“ ausgewiesenen Stornierungskosten.

Kaution

Bei der Übernahme ist bei der Vermieterin eine Kaution in Höhe von € 200,00 € zu hinterlegen. Diese dient der Abdeckung von Schäden, die durch Verschulden des Mieters am Mietobjekt entstehen oder die der Mieter gegenüber Dritten zu vertreten hat. Darüber hinaus ist die Vermieterin berechtigt, Ersatz für über die Kaution hinausgehende Schäden zu verlangen, wenn diese grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführt wurden. Die Kaution wird bei der Rückgabe des Mietobjektes in einwandfreiem Zustand ca. eine Woche nach Abreise auf das Konto des Mieters zurück erstattet.

 

Übernahme und Rückgabe des Hausbootes

Der Bootszustand und die Ausrüstung werden bei der Übergabe in Augenschein genommen. Der Mieter erhält von der Vermieterin bzw. von der beauftragten Firma eine technische Einweisung in die Handhabung des Mietobjektes. Vorhandene versteckte Mängel am Hausboot oder an der Ausrüstung berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der versteckte Mangel war der Vermieterin bereits vor Mietbeginn bekannt oder führt zu einer gravierenden Einschränkung der Bootsmiete durch den Mieter. Die Übernahme am Antrittstag erfolgt i.d.R. ab 15 Uhr und die Rückgabe am Rückgabetag erfolgt bis 10 Uhr. Vor der Übernahme sind alle notwendigen Formalitäten zu erledigen. Der Mieter erhält ein professionell gereinigtes Mietobjekt. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand besenrein zu übergeben. Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter für jeden angefangenen Tag das Zweifache des auf einen Tag entfallenden Mietpreises zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unberührt.

 

Stornierungen

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter entstehen folgende Stornierungskosten:
Eintreffen der Stornierung bei der Vermieterin

  • bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises,

  • weniger als 6 Wochen vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises,

  • weniger als 3 Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.

Sofern der Vermieterin eine Weitervermietung des Hausbootes über den gesamten gemieteten Zeitraum gelingt, werden 120€ als Bearbeitungspauschale berechnet. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bankgebühren bedingt durch Kreditkartenzahlungen, Paypal, etc. werden gesondert berechnet sofern die Buchung storniert wird.

 

Unverfügbarkeit des Bootes

Ist das Hausboot durch nicht von der Vermieterin zu vertretende Umstände oder infolge höherer Gewalt, notwendige Reparaturen oder aufgrund behördlicher Weisungen und Regelungen nicht verfügbar, können Mieter und Vermieterin kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters gegenüber der Vermieterin aus der Unmöglichkeit der „Zurverfügungstellung“ sind ausgeschlossen. Der Mieter erhält geleistete Zahlungen zurück.

 

Standortgarantie

Das Hausboot wird an dem ausgewiesenen Standort vermietet. Ankert das Hausboot durch äußere Umstände an einem anderen Hafen hat der Mieter das Recht kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten,

 

Haftung des Vermieters

Die Benutzung des Bootes durch den Mieter und seine Mitbenutzer erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Vermieterin haftet nur für Schäden, welche in Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstehen. Des Weiteren haftet die Vermieterin nur bis maximal zur Höhe der durch den Mieter entrichteten Mietzahlungen. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die nicht durch die Leistung selbst entstanden sind, insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Mieters. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

 

Versicherungen und Schadensmeldungen

Für das Hausboot bestehen eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung. Versicherungsprämien sind im Mietpreis enthalten. Schäden, die durch die Versicherungspolice gedeckt wären, aber nicht umgehend dem Versicherer gemeldet wurden, entfällt gemäß den Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz. Der Mieter hat daher alle während der Mietzeit auftretenden Schäden sofort der Vermieterin zu melden. Er haftet für den gesamten Schaden einer ungenügenden oder verspäteten Schadensmeldung. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder seiner Gäste zurückzuführen sind, noch für Schäden an der persönlichen Unversehrtheit und/oder am persönlichen Eigentum des Mieters oder seiner Gäste. Der Mieter ist für alle Schäden in vollem Umfang haftbar, sofern diese nicht durch die Versicherung übernommen werden.

 

Besonderheiten eines Hausbootes

Bedingt durch Wetter kann es – anders als bei einer Ferienwohnung – zu Einschränkungen kommen. Das kann insbesondere Durch Niedrig- oder Hochwasser eintreten. In der Regel hat das keine Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des Hausbootes. Es kann allerdings zu Einschränkungen bzgl. des Betretens kommen. Aus diesem Grund ist hier keine Barrierefreiheit gegeben. Zu Saisonbeginn oder auch zu Saisonende kann es witterungsbedingt (Frost) zu Einschränkungen in der Vermietung kommen, so dass die Vermietung nicht möglich ist. Die Vermieterin haftet hier maximal in der Erstattung des Mietpreises. Darüber hinausgehenede Forderungen können nicht gestellt werden.

 

Pflichten des Mieters

Der Mieter hat sich während des Mietzeitraumes wie ein ordentlicher Eigner des Bootes zu verhalten. Er ist ebenso für das Verhalten seiner Gäste bzw. der Mitmieter an Bord verantwortlich. Der Mieter hat das Boot mit sämtlichem Zubehör vor Beschädigungen und Zerstörung zu bewahren und Beeinträchtigungen zu unterlassen. Es ist nicht gestattet, Veränderungen am Boot oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
Der Mieter ist verpflichtet, sofern es die Sicherheit des Bootes während des Mietzeitraumes erfordert, notwendige Reparaturen durch die Vermieterin durchführen zu lassen und abhanden gekommene Gegenstände zu ersetzen. In jedem Fall ist mit der Vermieterin oder dem beauftragten Servicedienstleister eine telefonische Abstimmung herbeizuführen.

  • Der Mieter verpflichtet sich,

    • dass Hausboot nicht unter zu vermieten,

    • nicht in geschlossenen Bereichen des Hausbootes zu rauchen,

    • keine Tiere mit an Bord zu nehmen,

    • sorgsam mit dem Hausboot und der Einrichtung umzugehen.

Eine Sonderreinigung bei Rauchen im Haus oder der Mitnahme von Tieren (auch kurzweilig) wird mit 250€ berechnet. Die Reparatur, einer durch unsachgemäße Toilettenbenutzung verursachte Verstopfung
wird mit mind. 180€ inkl. MwSt. zuzüglich Fahrtkosten berechnet. Des Weiteren ist durch den Mieter bzw. seine Gäste die Liegeplatzordnung des jeweiligen Hafen- bzw. Liegeplatzbetreibers zu beachten.

 

Sonstige Bestimmungen und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

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